
Für pflegende Angehörige gibt es verschiedene Angebote zur Entlastung, die Sie in Anspruch nehmen können.
Zusätzlich zur monatlichen Pflegeleistung können Sie für die stundenweise Entlastung Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege insgesammt bis zu 3.539 Euro jährlich abrufen.
Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt!
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen.
Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung.
Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert für Verhinderunsgpflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Oftmals werden nur ein paar Stunden Ersatzpflege benötigt .
Sei es, dass ein Arztbesuch ansteht oder der Gang zum Friseur notwendig ist. Oder aber auch einfach mal ein Besuch im Theater oder ein Zusammentreffen mit Freunden.
Dann spricht man von einer stundenweisen Verhinderung . Somit kann für diese Zeiten also eine stundenweise Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.
Entlastungsleistungen
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 131 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Human rechnet diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche, nutzen Sie Ihren zusätzlichen Budgets!
Jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres müssen Sie Ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geltend machen. Die Entlastungsleistungen können Sie hingegen ins nächste Jahr bis zum jeweils 30 Juni übertragen. Sie können jederzeit Ihren Anspruch bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Wir beraten Sie gerne, kostenlos und unverbindlich.
