Wenn Sie Pflegegeld beziehen, und dient der Qualitätssicherung zu Hause, wird von zugelassenen Diensten durchgeführt, ist für Sie kostenlos und muss fristgerecht der Pflegekasse nachgewiesen werden, da sonst eine Kürzung des Pflegegeldes droht.
Häufigkeit und Frist:
Pflegegrad 2 & 3: 1x pro Halbjahr.
Pflegegrad 4 & 5: 1x pro Quartal (optional, sonst halbjährlich).
Wichtig: Die Fristen müssen eingehalten werden, sonst drohen Kürzungen des Pflegegeldes.
Unser Pflegedienst bietet deutschlandweit Beratungseinsätze per Video an.
Was wir dafür benötigen, sind:
- ein Nachweis über den Pflegegrad,
- Vor- und Nachname der pflegebedürftigen Person,
- Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person,
- Anschrift,
- Versicherungsnummer sowie die Krankenkasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.
- Die Versicherungskarte wird während des Video-Beratungseinsatzes von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Pflegeperson vorgezeigt.
Falls Sie Interesse haben, wählen Sie bitte einen Termin aus dem Kalender aus.
Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie keinen Pflegegrad haben oder kein Pflegegeld beziehen und die Pflegekasse die Kosten nicht übernimmt, wird Ihnen eine private Rechnung gestellt.
Beim auswählen der Termin erklären Sie , dass Sie mit die Bedienungen einverstanden sind.

